+vffs / aseai Sekretariat
c/o Frei connect, 8005 Zürich
Tel. 043-366 66 40 / Fax 043-366 66 01
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Ziel und Zweck des Berufsverbandes
Gemäss Statuten besteht seit 1965 der "Schweizerische verband der freiberuflichen fahrzeugsachverständige" +vffs.
Der Berufsverband hat den Zweck, freiberufliche, neutrale, qualifizierte, Fahrzeugsachverständige zu vereinen, die unabhängige Expertentätigkeit zu fördern, die beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der Aktivmitglieder zu wahren sowie die Weiterbildung zu fördern. Neubewerber haben eine Aufnahmeprüfung zu bestehen.
Der Verband +vffs besteht aus:
Zentralvorstand (Sektion Westschweiz)
Aktivmitgliedern
Ehrenmitgliedern
Freimitgliedern
Passivmitgliedern
Der +vffs sucht den Meinungsaustausch zwischen den Auftraggebern sowie Verbänden, die dem Zweck des +vffs dienen.
Es werden Grundsätze und Methoden im Bereich der neutralen, freiberuflichen Fahrzeug-Sachverständigentätigkeit erarbeitet, insbesondere werden
Fahrzeug-Bewertungsrichtlinien herausgegeben
Fachtagungen und Ausbildungskurse durchgeführt
Vertrauenstätigkeit der Experten
Die im +vffs organisierten Sachverständigen sind selbständig, unabhängig, objektiv und neutral. Sie stellen ihre Fachkenntnisse Versicherungen, Anwälten, Gerichten, Reparateuren, unternehmen, Automobilisten usw. gegen Honorar zur Verfügung. Sie bilden sich laufend weiter und kennen den neusten Stand der Reparaturtechnik sowie des Bewertungswesens.
Der Berufsverband +vffs gibt Bewertungsrichtlinien heraus, die allgemein anerkannt sind. Zur Schlichtung von Interpretationsfragen oder Streitigkeiten kann die Richtlininkommission über das Sekretariat +vffs angerufen werden.
Bewerber für die +vffs - Aktivmitgliedschaft müssen nebst der Grundausbildung im Autogewerbe eine höhere Fachausbildung wie Ingenieurschule, Meisterprüfung o.ä. gute charakterliche Eignung haben sowie zuverlässig und unabhängig sein. Eine allfällige Aufnahme ist erst nach einjähriger, erfolgreicher Tätigkeit als neutraler Sachverständiger zwischen dem 28. Und 52. Altersjahr möglich, wobei ein +vffs - Aktivmitglied dem Interessenten Pate sein muss. Jeder Neubewerber hat zudem eine strenge Aufnahmeprüfung zu bestehen. Weitere Informationen können dem +vffs - Sachverständigen - Leitbild und den Verbandsstatuten entnommen werden.
Mitgliedschaften im Berufsverband
AKTIVMITGLIEDER
Jede natürliche Person, die neutral und hauptberuflich als selbständig erwerbender Fahrzeug - Sachverständiger und / oder als Unfallgutachter oder Teilhaber, Angestellter usw. in einem neutralen +vffs - Büro tätig ist und sich über die charakterlichen und fachlichen Fähigkeiten sowie die berufliche Ausbildung auszuweisen vermag, kann +vffs - Aktivmitglied werden.
Neu tätige, neutrale Autoexperten, Teilhaber oder Mitarbeiter in etablierten +vffs - Büros usw., haben dem +vffs - Zentralsekretariat ihre Bewerbungsunterlagen zu senden. Sie haben das Aufnahmeprozedere und die Aufnahmeschulung zu absolvieren. Bewerber für die Aktivmitgliedschaft müssen durch ein etabliertes Aktivmitglied als Pate gefördert werden und die Aufnahmeprüfung bestehen.
EHRENMITGLIEDER
Zu Ehrenmitgliedern werden Aktivmitglieder, Freimitglieder, Vertreter von Passivmitgliedern oder Nichtmitglieder, die sich für den Verband besonders verdient gemacht haben, durch Generalversammlungsbeschluss ernannt. Ehrenmitglieder sind stimm- und wahlberechtigt, jedoch beitragsfrei.
FREIMITGLIEDER
Zu Freimitgliedern werden Aktivmitglieder ernannt, die nach langjähriger Tätigkeit reduzieren wollen oder das Pensionsalter erreicht haben, bzw. aus besonderen Gründen von der Beitragspflicht entbunden werden möchten. Sie sind stimm- und wahlberechtigt.
PASSIVMITGLIEDER
Passivmitglieder können juristische oder natürliche Personen werden, die der Tätigkeit des +vffs besonderes Interesse entgegen bringen, dem Zweck und Ziel dienlich sind und den Verband unterstützen. Passivmitglieder, beziehungsweise deren Delegierte usw., werden an Versammlungen, Tagungen eingeladen. Passivmitglieder (resp. deren Vertreter) können sich zum Wort melden, haben jedoch kein Stimm- und Wahlrecht.
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